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Fenster Hai

Themenbereich Lärmschutz

Förderung Schallschutz

Geld vom Staat für schallgedämmte Fenster

Wer plant, neue Schallschutzfenster einbauen zu lassen, sollte direkt prüfen, ob auch eine energetische Renovierung Sinn macht. Denn sowohl Schallschutz- als auch Energiesparmaßnahmen werden öffentlich gefördert.

Wichtig ist dabei die frühzeitige Beantragung der Fördermittel (je nach Art der Förderung vor Baubeginn).

Förderungen für Schallschutz an Verkehrswegen

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz vor Verkehrslärm.  Einige Baulastträger (Bund, Land, Kreis oder Stadt) erstatten daher bis zu 75 Prozent der Investitionen in passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Schallschutzfenster). Diese Ansprüche können beim Bau neuer Straßen oder Änderungen geltend gemacht werden. Zuständig sind die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer beziehungsweise die Niederlassungen des Landesbetriebes für Straßenbau.

Förderungen für die Altbaurenovierung

Bund, Länder und Gemeinden stellen über öffentliche Institutionen Fördermittel für die Altbaurenovierung bereit. Je nach Förderprogramm können das zinsgünstige Kredite sein oder feste Zuschüsse zu den Investitionskosten. Die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) existieren bundesweit. Da die Förderrichtlinien für die einzelnen Bundesländer verschieden sind, sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen oder im Internet informieren. Qualifizierte Ansprechpartner sind Fensterbaufachbetriebe sowie Sparkassen und Banken, die z.T. die Förderungen beantragen müssen.

Förderung von Schallschutzmaßnahmen an Schienenwegen

Für Schienenverkehrslärm liegt in Deutschland grundsätzlich keine einheitliche Regelung vor. Lärmvorsorge wird aber bei Neubau und Ausbau von Bahnstrecken berücksichtigt. Die Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Außenwände und Fenster erfolgt nach der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 24.BImSchV.

Ansprechpartner bei Lärmproblemen

Ansprechpartner sind immer die jeweilige Betreiber / Verkehrsgesellschaften der Bahn / Straßenbahn. Die Außenstelle des Eisenbahnbundsamtes ist zuständig für die öffentlichen Schienenwege.