Sichtschutz für Altbauten und Renovierung

Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist hauptsächlich von der Dichtheit und der Wärmedämmung der Außenbauteile abhängig. In der aktuellen Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde deshalb eine Mindestanforderung für den Wärmedurchgangskoeffizienten von Rolladenkästen festgelegt.
Für die Renovierung darf im Bereich von Rolladenkästen der Wärmedurchgangskoeffizient den U-Wert von 1,0 W/m²K nicht überschreiten. Vorbaurolladenkästen und Klappläden sind hiervon nicht betroffen.
Freitag, 30. Juli 2010
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