Sichtschutz für den Neubau

Der Energieverbrauch eines Gebäudes ist hauptsächlich von der Dichtheit und der Wärmedämmung der Außenbauteile abhängig. In der aktuellen Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde deshalb eine Mindestanforderung für den Wärmedurchgangskoeffizienten von Rolladenkästen festgelegt.
Für den Neubau darf im Bereich von Rolladenkästen der Wärmedurchgangskoeffizient den U-Wert von 0,85 W/m2 K nicht überschreiten.

Vorbaurolladenkästen und Klappläden sind hiervon nicht betroffen.
Freitag, 30. Juli 2010
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