Neben der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus besteht auch die Möglichkeit zur Durchführung von Einzelmaßnahmen. Zum energieeffizienten Sanieren durch Einbau von Wärmeschutzfenstern bietet Ihnen die Bundesregierung zwei Fördermöglichkeiten:
Energieeffizient Sanieren mit Investitionszuschuss Antragsberechtigt sind Eigentümer (u.a. privatpersonen), die selbstgenutzte, vermietete oder aktuell erworbene Wohngebäude sanieren möchten.
Zuschusshöhe: bei Einzelmaßnahmen maximal 2.500* EUR, bei 100% förderfähigen Kosten und einer maximalen Darlehensumme von 50.000 EUR je Wohneinheit. Auszahlung: direkt auf das Konto des Antragstellers.
Energieeffizient Sanieren mit zinsgünstigem Kredit Antrags berechtigt sind Eigentümer (u.a. Privatpersonen), die selbstgenutzte, vermietete oder aktuell erworbene Wohngebäude sanieren möchten.
Darlehenshöhe: maximal 50.000 EUR je Wohneinheit (einschließlich Kosten für Energieberater/Architekt).
Auszahlung: 100% (Zinsbindung 10 Jahre)
Zinssatz: 2,27%/2,57%/2,83%
Laufzeit: 10 / 20 / 30 Jahre
Gefördert und bezuschusst werden Wohngebäude, Alten- und Pflegeheime, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde**.
Die Anträge für den Investitionszuschuss erhalten Sie unter www.kfw-zuschuss.de, die Anträge für zinsgünstige Kredite von Ihrer Hausbank. Oder Fragen Sie uns! Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
*Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen beträgt 5% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 EUR je Wohneinheit.
**Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.