Schallschutz-Grundlagen und Schalldämmwerte

Zur Berechnung des Schalldämmmaßes von Bauteilen ist es wichtig, zuerst den maßgeblichen Außenlärm zu kennen. Je nach Richtlinie wird der mittlere Maximalpegel oder der Mittelungspegel der Rechnung zugrunde gelegt. Weiterhin ist auch das Spektrum des Außengeräusches zu beachten, welches bei der Ermittlung der Schalldämmmaße von Bauteilen zukünftig zu berücksichtigen ist (Spektrum-Anpassungswert bei der Ermittlung von Einzahlangaben).

Einen Überblick über die erforderlichen Schalldämmwerte von Fenstern in Abhängigkeit von der Raumfunktion bei unterschiedlichen Lärmaußenpegeln gibt die nachfolgende Tabelle:
In Dorf- oder Mischgebieten genügt für ein Fenster eines Schlafraumes ein Schalldämmwert von 33 dB (Schallschutzklasse 2), während in der Nähe von stark befahrenen Durchgangsstraßen ein Schalldämmwert von 47 dB erforderlich ist.

Hier handelt es sich selbstverständlich um Zirka-Angaben. Die genaue Berechnung des Fensters ist abhängig von dem Verhältnis Außenfläche/Fenster und der Schalldämmung der übrigen Außenbauteile (Dach, Wand). Vorgaben für die Berechnung von passiven Schallschutzmaßnahmen sind z.B in der DIN 4109, in der VDI 2719, in der bahninternen Richtlinie Akustik 23 oder in der 24. BImSchV zu finden.
Samstag, 04. Februar 2012
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