Zur Berechnung des Schalldämmmaßes von Bauteilen ist es wichtig,
zuerst den maßgeblichen Außenlärm zu kennen. Je nach Richtlinie
wird der mittlere Maximalpegel oder der Mittelungspegel der
Rechnung zugrunde gelegt. Weiterhin ist auch das Spektrum des
Außengeräusches zu beachten, welches bei der Ermittlung der
Schalldämmmaße von Bauteilen zukünftig zu berücksichtigen ist
(Spektrum-Anpassungswert bei der Ermittlung von Einzahlangaben).
Einen Überblick über die erforderlichen Schalldämmwerte von
Fenstern in Abhängigkeit von der Raumfunktion bei
unterschiedlichen Lärmaußenpegeln gibt die nachfolgende Tabelle:
In Dorf- oder Mischgebieten genügt für ein
Fenster eines
Schlafraumes ein Schalldämmwert von 33 dB (
Schallschutzklasse 2),
während in der Nähe von stark befahrenen Durchgangsstraßen ein
Schalldämmwert von 47 dB erforderlich ist.
Hier handelt es sich selbstverständlich um Zirka-Angaben. Die
genaue Berechnung des Fensters ist abhängig von dem Verhältnis
Außenfläche/
Fenster und der Schalldämmung der übrigen
Außenbauteile (Dach, Wand). Vorgaben für die Berechnung von
passiven Schallschutzmaßnahmen sind z.B in der DIN 4109, in der
VDI 2719, in der bahninternen Richtlinie Akustik 23 oder in der
24. BImSchV zu finden.