Mit "Noise pollution" wird im Englischen die Belastung der
Bevölkerung durch Lärm bezeichnet. Dieser Begriff trifft die
Sache im Kern, denn in den letzten Jahren rückt der Lärm als
störender Umwelteinfluß immer stärker in das Bewußtsein der
Bevölkerung. Auf ungestörtes und ruhiges Wohnen wird ein immer
größerer Wert gelegt. Ruhiges und naturgerechtes Wohnen ist ein
wichtiger Bestandteil der Lebensqualität.
Die Erhaltung der Lebensqualität, ohne Nachteile für den
industriellen, verkehrsbedingten oder sportlichen Bereich, ist
ein wichtiges Ziel bei der Planung von Gebäuden.
Die Bürgerbeschwerden sind äußerst vielfältig und reichen von
Klagen über Nachbarschaftslärm bis hin zum Straßenverkehrslärm.
70 % der Deutschen fühlen sich vom Straßenverkehr belästigt.
An zweiter Stelle folgt der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen,
danach kommt der Industrielärm.
Die Politik hat mit der Verabschiedung diverser Gesetze,
Verordnungen und Richtlinien, z.B. Novellierung der TA Lärm,
§ 47a BImSchG (Lärmminderungspläne),
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung (24. BImSchV),
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau), um nur einige zu nennen,
diesem Rechnung getragen, um aktive Lärmbekämpfung bei der
Planung realisieren zu können.
Die Vorgaben an die Planung sind jedoch unterschiedlich. Es wird
immer noch zwischen verschiedenen Lärmarten, wie Industrie-,
Verkehrs-, und Sport- und Freizeitlärm mit den entsprechenden
gesetzlichen Regelungen und Grenzwerten, unterschieden. Eine
sogenannte kumulative Betrachtung wird nicht durchgeführt. Das hat
zur Folge, daß z. B für Industrie- und Sportgeräusche der
Richtwert 0,5 m vor geöffnetem
Fenster gilt und somit die
bauliche Ausführung des Gebäudes selbst nicht berücksichtigt
wird, während beim Verkehrslärm Möglichkeiten des passiven
(baulichen) Schallschutzes bestehen. Sind passive
Schallschutzmaßnahmen an einem Gebäude erforderlich, so werden
in aller Regel
Schallschutzfenster eingebaut.
In der Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung heißt
es: " ...Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an
Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume. ... insbesondere
Fenster, Türen, Rollladenkästen..."
Ziel von passiven Schallschutzmaßnahmen ist es, den Innenpegel in
Wohnräumen so weit zu reduzieren, daß ein ungestörter Aufenthalt
möglich ist. Psychische Reaktionen (Lästigkeit von Geräuschen)
treten bereits oberhalb von 30 dB(A) auf, vegetative Reaktionen
wie Erhöhung der Herzfrequenz bzw. Erhöhung des Blutdruckes
entstehen bei Schallpegeln oberhalb 65 dB(A). Auch die sprachliche
Kommunikation ist bei 65 dB(A) schwierig. Insbesondere an lauten
Straßen oder in der Nähe von Industriegebieten mit Schallpegeln
von 70 dB(A) müssen die Bauteile ein Schalldämmmaß von ca. 45 dB
erreichen, um ein ungestörtes Wohnen zu ermöglichen.
Die Anforderungen an
Fenster sind besonders hoch. Auf der einen
Seite müssen diese Bauteile einen ausreichenden Schall-, Klima-
und
Sonnenschutz gewährleisten, also vor negativen
Umwelteinflüssen schützen, andererseits stellen
Fenster die
notwendige und wichtige Verbindung des Menschen zur Außenwelt
dar. Zum Beispiel kann ein
Fenster mit hohem Schalldämmmaß zu
einem Gefühl der Isolation führen, wenn überhaupt keine Geräusche
von der Außenwelt wahrgenommen werden bzw. die innerhalb eines
Gebäudes auftretenden Geräusche dann deutlicher hervortreten und
stören.